Die wichtigsten Regelungen zur Abiturprüfung

Zulassung:

Sie werden zum Abitur zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bei der Wahl der 4 bzw. 5 Prüfungsfächer sind alle drei Aufgabenfelder vertreten.
  • In jedem Prüfungsfach wurde je Semester der Qualifikationsphase ein Kurs besucht. Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht.
  • Unter den Prüfungsfächern befinden sich Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik.
  • Sie haben nur 4-stündige Fächer als Leistungsfach gewählt.
  • Historisch-Politische Bildung (HPB) und WiSo bzw. HPB und Informatik bzw. WiSo und Informatik wurden nicht als Leistungsfach-Kombination gewählt.
  • Die 3 schriftlichen Prüfungsfächer wurden jeweils mindestens ein Semester in der Einführungsphase besucht, oder es wurden berufliche oder schulische Vorkenntnisse nachgewiesen, die dem Leistungsstand am Ende der Einführungsphase entsprechen.

Prüfung:

Im Abitur werden Sie in den beiden Leistungsfächern und im 3. Prü­fungsfach schriftlich, im 4. Prüfungsfach mündlich geprüft. Darüber hinaus kann auch in den schriftlichen Prüfungsfächern mündlich geprüft werden, wenn Sie oder der Prüfungsausschuß dies beantragen.

In einem 5. Fach oder in einem schriftlichen oder mündlichen Prüfungsfach findet eine Präsentation mit anschließendem Kolloquium statt.

Im Abiturzeugnis werden die Leistungen in folgenden drei Blöcken berücksichtigt:

  1. Leistungskurse (Block I)
  2. Grundkurse (Block II)
  3. Abiturprüfung (Block III)

Zu Block I:

Hier werden die Ergebnisse der 6 Leistungskurse in den ersten 3 Semestern der Qualifikationsphase in dreifacher Wertung angerechnet. Von diesen 6 Leistungskursen dürfen maximal 2 mit weniger als 5 Punkten (einfache Wertung) bewertet worden sein. Die beiden Leistungskurse aus dem Prüfungssemester werden, einfach gewertet, in Block III eingebracht. Inhaltsgleiche Kurse können nur einmal berücksichtigt werden.
Die Summe der 6 Leistungskurse muss in der dreifachen Wertung mindestens 90 Punkte ergeben.

Zu Block II:

Hier werden 9 Grundkurse in doppelter Wertung eingebracht. Dabei sind folgende Auflagen zu beachten:

  1. Aus dem 3. und 4. Prüfungsfach müssen je 2 Kurse eingebracht werden, und zwar zwingend die beiden Kurse des 3. Semesters der Qualifikationsphase sowie nach Wahl je ein Kurs aus dem 1. oder 2. Semester der Qualifikationsphase. (Die beiden Grundkurse aus dem Prüfungssemester werden in Block III eingebracht.)
  2. Ist weder Englisch noch die 2. Fremdsprache Prüfungsfach, so müssen in Englisch das 3. und 4. Semester der Qualifikationsphase eingebracht werden.
  3. Findet in Deutsch, Englisch oder Mathematik lediglich eine Präsentationsprüfung, aber keine schriftliche oder mündliche Prüfung statt, dann müssen das 3. und 4. Semester der Qualifikationsphase eingebracht werden.
  4. Inhaltsgleiche Kurse können nur einmal berücksichtigt werden.
  5. 6 der 9 Grundkurse müssen mit mindestens 5 Punkten (einfache Wertung) bewertet sein.
  6. Die Summe der 9 Grundkurse muss in der zweifachen Wertung mindestens 90 Punkte ergeben.
  7. Anfängerkurse in der 2. Fremdsprache, die zum nachträglichen Erwerb der Grundkenntnisse besucht wurden, können nicht in Block II eingebracht werden.
  8. Sport kann mit maximal 3 Kursen eingebracht werden. Von einer Sportart können jeweils nur die beiden zuerst belegten Kurse berücksichtigt werden.
  9. Im Fach Englisch (Pflichtfach Englisch und English Grammar and Style) können maximal 4 Kurse eingebracht werden. Punkt 2 ist zu beachten.

Zu Block III:

Hier werden die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen sowie der Präsentationsprüfung angerechnet (siehe unten).

Gesamtqualifikation:

Das Abiturzeugnis enthält die Ergebnisse der 3 Blöcke:

  1. Block I - Leistungskurse - erreichbar: 270 Punkte
  2. Block II - Grundkurse - erreichbar: 270 Punkte
  3. Block III - Abiturprüfung - erreichbar: 300 Punkte

Block I:

Sie besuchen in den ersten 3 Semestern der Qualifikationsphase in beiden Leistungsfächern (LF) jeweils 2 Leistungskurse. Diese Leistungskurse werden dreifach bewertet.

3 Semester (1.‑ 3.) x 2 LF x (max.) 15 Pkte x 3 (dreif. Wertg.) = 270

Es können also maximal 270 Punkte erreicht werden.

Block II:

Die 9 eingebrachten Grundkurse werden zweifach gewertet. Es können maximal 270 Punkte erreicht werden:

9 Grundkurse x (max.) 15 Pkte x 2 (zweifache Wertung) = 270

Block III:

In diesem Block werden bewertet:

  • die Ergebnisse der 4 Abiturprüfungen in dreifacher Wertung
  • die Ergebnisse der 3 schriftlichen Prüfungsfächer und des mündlichen Prüfungsfaches im 4. Semester der Qualifikationsphase in einfacher Wertung
  • das Ergebnis der Präsentationsprüfung in vierfacher Wertung

Dadurch sind maximal erreichbar:

  • 4 Abiturprüfungen x (max.) 15 Pkt. x 3 (dreif. Wertung) = 180
  • 4 Prüfungsfächer x (max.) 15 Pkt. x 1 (einf. Wertung) = 60
  • Präsentation (max.) 15 Pkt. x 4 (vierfache Wertung) = 60

Insgesamt sind so maximal 300 Punkte erreichbar.

Mindestanforderungen

  1. Sie müssen in Block I und II mindestens 90, in Block III mindestens 100 Punkte erreichen.
  2. Sie müssen in einem Leistungsfach und zwei weiteren Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte erreichen. Diese 20 Punkte setzen sich zusammen aus dem Prüfungsergebnis (mal 3) und der Semesternote im Prüfungssemester (einfache Wertung) bzw. im Präsentationsfach aus der vierfachen Wertung der Prüfungsnote.

Erläuternde Beispiele:

Die Mindestanforderung 1 darf in keinem der drei Blöcke unterschritten werden. Ein Ausgleich mit mehr Punkten in einem anderen Block ist also nicht möglich. Dies soll an folgendem Beispiel gezeigt werden:

Ein(e) Studierende(r) hat erreicht:

Block I (Leistungsfächer) - 210 Punkte
Block II (Grundkurse) - 88 Punkte
Block III (Abiturprüfung) - 200 Punkte

Diese(r) Studierende hat die Allgemeine Hochschulreife nicht erlangt, da er/sie im Block II weniger als 90 Punkte erreicht hat.

Die Mindestanforderung 2, die nur den Block III (Abiturprüfung) betrifft, soll an folgenden Beispielen verdeutlicht werden:

Beispiel 1:

Prüfungsfächer

im Prüfungssemester erzielte Punktzahl

in der Abiturprüfung erzielte Punktzahl

Punktzahl insgesamt

1.Leistungsfach

4 Punkte (einfach)

6 Punkte (dreifach)

22 Punkte

1.Leistungsfach

6 Punkte (einfach)

4 Punkte (dreifach)

18 Punkte

3. Prüfungsfach

4 Punkte (einfach)

7 Punkte (dreifach)

25 Punkte

4. Prüfungsfach

3 Punkte (einfach)

5 Punkte (dreifach)

18 Punkte

5. Präsentation

---

5 Punkte (vierfach)

20 Punkte

103 Punkte

In diesem Fall hat der/die Studierende in einem Leistungsfach, einem weiteren Prüfungsfach sowie in der Präsentation mindestens 20 Punkte und außerdem mehr als 100 Punkte insgesamt erzielt und damit die Abiturprüfung bestanden.

Beispiel 2:

Prüfungsfächer

im Prüfungssemester erzielte Punktzahl

in der Abiturprüfung erzielte Punktzahl

Punktzahl insgesamt

1.Leistungsfach

5 Punkte (einfach)

5 Punkte (dreifach)

20 Punkte

1.Leistungsfach

4 Punkte (einfach)

5 Punkte (dreifach)

19 Punkte

3. Prüfungsfach

5 Punkte (einfach)

6 Punkte (dreifach)

23 Punkte

4. Prüfungsfach

4 Punkte (einfach)

3 Punkte (dreifach)

13 Punkte

5. Präsentation

---

5 Punkte (vierfach)

20 Punkte

 

95 Punkte

Obwohl der/die Studierende in diesem Beispiel in einem Leistungsfach und in einem weiteren Prüfungsfach sowie in der Präsentation mindestens je 20 Punkte erreicht hat, kann ihm/ihr die Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden, da er/sie im Abitur‑Block keine 100 Punkte erreicht hat.

Beispiel 3:

Prüfungsfächer

im Prüfungssemester erzielte Punktzahl

in der Abiturprüfung erzielte Punktzahl

Punktzahl insgesamt

1.Leistungsfach

4 Punkte (einfach)

3 Punkte (dreifach)

13 Punkte

1.Leistungsfach

5 Punkte (einfach)

4 Punkte (dreifach)

17 Punkte

3. Prüfungsfach

7 Punkte (einfach)

8 Punkte (dreifach)

31 Punkte

4. Prüfungsfach

9 Punkte (einfach)

8 Punkte (dreifach)

33 Punkte

5. Präsentation

---

7 Punkte (vierfach)

28 Punkte

 

122 Punkte

Obwohl der/die Studierende im 3. und 4. Prüfungsfach sowie in der Präsentation über 20 Punkte liegt und auch mehr als 100 Punkte im Abitur‑Block erreicht hat, hat er/sie die Abiturprüfung nicht bestanden, da er/sie in keinem der beiden Leistungsfächer das geforderte Minimum von 20 Punkten erzielt hat.