Die wichtigsten Regelungen zur Qualifikationsphase
1. Die Gliederung des Fächerangebotes
Das Fächerangebot in der Qualifikationsphase wird nach Aufgabenfeldern gegliedert. Dabei werden 3 Aufgabenfelder unterschieden:
a) Aufgabenfeld I (Sprachlich‑literarisches Aufgabenfeld)
- Deutsch
- Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Spanisch)
b) Aufgabenfeld II (Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
- Historisch-Politische Bildung
- Wirtschafts‑ und Sozialwissenschaften
- Philosophie
c) Aufgabenfeld III (Mathematisch‑naturwissenschaftliches Aufgabenfeld)
- Mathematik
- Physik
- Biologie
- Chemie
- Informatik
Außerhalb der Aufgabenfelder: Sport
2. Verpflichtende Auflagen bei der Kurswahl:
Studierende, die in der Vorkurs- und Einführungsphase Deutsch als Zweitsprache besucht haben, müssen während der Qualifikationsphase die Grundkenntnisse in einer 2. Fremdsprache erwerben. Hierzu müssen drei Semester à 4 Stunden Spanisch, Französisch oder Latein belegt und im 5. Semester mit 5 Punkten abgeschlossen werden.
Die Unterrichtsverpflichtung beträgt in den ersten drei Semestern der Qualifikationsphase mindestens 22, im 4. Semester 20 Wochenstunden.
In der Qualifikationsphase sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Historisch-Politische Bildung Pflichtfächer, die vierstündig unterrichtet werden. Im Wahlpflichtbereich sind zwei weitere vierstündige Fächer zu belegen (Angebot: weitere Fremdsprache, WiSo, Philosophie, Informatik, Biologie, Chemie, Physik). Zusätzlich kann ein weiterer dreistündiger Kurs gewählt werden. (Hier stehen die Fächer EGS, Bio-Praktikum und Sport zur Auswahl).
Das Abitur besteht aus 5 Prüfungen aus mindestens 4 Fächern: die beiden Leistungsfächer und zwei Grundkursfächer. Die beiden Leistungsfächer und ein Grundkursfach werden schriftlich geprüft, das zweite Grundkursfach nur mündlich. Als 5. Prüfungselement muss jede(r) Studierende eine Präsentation in die Abiturprüfung einbringen. Eine Präsentation ist ein mediengestützter Vortrag (15 Minuten) mit anschließendem Kolloquium (ebenfalls 15 Minuten). Bei der Meldung zur Abiturprüfung gibt jede(r) Studierende an, in welchem Fach die Präsentation stattfinden soll. Dies kann auch ein Fach der schriftlichen oder mündlichen Prüfung sein.
In diesen 4 bzw.5 Prüfungsfächern ist je Semester ein Kurs zu besuchen. Unter den 4 bzw. 5 Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Die 4 bzw. Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder (Sprachen / Mathematik und Naturwissenschaften / Gesellschaftswissenschaften) abdecken.
Am Ende des 3. Semesters der Qualifikationsphase bestimmen die Studierenden aus den 4-stündigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern (mit Ausnahme der Anfängerkurse in der 2. Fremdsprache und Philosophie)die beiden Fächer, die als Leistungskurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Eines der Leistungsfächer muss Deutsch oder eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein, d.h die Leistungsfachkombinationen HPB/WiSo, HPB/Informatik und WiSo/Informatik sind nicht möglich.
Sport kann nur als Grundkurs in die Gesamtqualifikation eingehen, aber nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
Weitere wichtige Regelungen
Ein Fach, das in der Einführungsphase nicht belegt wurde, kann nur dann als schriftliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn die/der Studierende berufliche oder schulische Vorkenntnisse nachweisen kann, die dem Leistungsstand in diesem Fach am Ende der Einführungsphase entsprechen.
Grundsätzlich muss jede/r Studierende Grundkenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweisen. Dabei gelten folgende Regelungen:
Grundkenntnisse sind erworben, wenn
- mind. 12 Semesterwochenstunden in der 2. Fremdsprache besucht wurden und der letzte Kurs mit mind. 5 Punkten abgeschlossen wurde.
- an einem kontinuierlichen Unterricht in der 2. Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 teilgenommen wurde.
- ein Volkshochschulzertifikat in einer anerkannten Fremdsprache erworben wurde.
- die Sprache des Herkunftslandes in aufsteigendem Unterricht von mindestens 5 Jahren betrieben und durch Zeugnisse (in deutscher Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher) belegt ist. Die Anerkennung erfolgt entweder im Rahmen der Gleichstellung der Zeugnisse mit dem Hauptschulabschluss oder dem Mittleren Bildungsabschluss. Sie kann auch durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Aufnahme oder spätestens bis zum Ende des Vorkurses festgestellt werden.
- spätestens am Ende des 2. Semesters der Qualifikationsphase eine Feststellungsprüfung bei der Zentralstelle Schulen für Erwachsene durchgeführt und bestanden wurde.
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