Vor- und Einführungsphase
Bildungsgang am Abendgymnasium Frankfurt
Bedingungen und Möglichkeiten
1. Gliederung des Bildungsgangs
Der Bildungsgang am Abendgymnasium, einer besonderen Schulform, die berufstätigen Erwachsenen den Weg zur Allgemeinen Hochschulreife ermöglichen will, umfasst in der Regel 7 Semester:
- die Vorkursphase, die ein oder zwei Semester dauert,
- die Einführungsphase, die zwei Semester dauert.
- die Qualifikationsphase, die sich über vier Semester erstreckt und mit dem Abitur abschließt.
2. Stundentafel für Vorkurs- und Einführungsphase
Einführungsphase | ||||
|---|---|---|---|---|
Fach | Aufbaukurs / alternativ: | Vorkurs | 1. Semester | 2. Semester |
Deutsch | 14 / 6 | 5-6 | 4 | 4 |
1. FS: Englisch | -- / 6 | 5-6 | 4 | 4 |
2. FS: Franz., Latein, Spanisch oder | -- | 4 | 4 | 4 |
oder: | -- | 4 | 4 | 4 |
Hist.-Polit. Bildung | -- / 6 | - | 4 | 3 |
Mathematik | -- | 5-6 | 5 | 4 |
WiSo | -- | -- | daraus 2 Fächer zu wählen: 2 x 2 = 4 | daraus 2 Fächer zu wählen: 2 x 3 = 6 |
Philosophie | -- | -- | ||
Physik | -- | -- | ||
Biologie | -- | -- | ||
Chemie | -- | -- | ||
ITG | - | -- | ||
Einführung / Förder- Maßnahmen | 6 / 2 | |||
Stundenzahl | 20 / 20 | 19-22 | 25 | 25 |
Erläuterungen:
In der Einführungsphase kommt zu den verbindlichen Fächern des Vorkurses Historisch-Politische Bildung (HPB) hinzu; darüber hinaus sind zwei zwei- bzw. dreistündige Unterrichtsveranstaltungen zu besuchen. Diese sind aus dem Fächerangebot: Biologie, Chemie, Physik, Philosophie, ITG und WiSo zu wählen, wobei ein Wechsel zum Ende des 1. Semesters möglich ist. In jedem Semester muss mindestens eine Naturwissenschaft belegt werden. Will man später eines dieser Fächer als schriftliches Abiturprüfungsfach wählen, so muss man dieses Fach mindestens ein Semester in der Einführungsphase besucht haben oder eine berufliche bzw. schulische Vorbildung nachweisen, die dem Lernstand am Ende der Einführungsphase entspricht.
3. Leistungsbewertung:
Die Leistungsbewertung erfolgt nach einem System von 15 Punkten.
Dabei entsprechen folgende Punkte den herkömmlichen Noten:
Punkte: | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
Noten: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||||||
4. Grundkenntnisse in der zweiten Fremdsprache:
Der Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Spanisch oder Latein) oder in Deutsch als Zweitsprache ist bis zum Ende der Einführungsphase verbindlich; bis zu diesem Zeitpunkt soll jede(r) Studierende Grundkenntnisse erworben haben. Dies ist der Fall, wenn
- mind. 12 Semesterwochenstunden in der 2. Fremdsprache besucht wurden und der letzte Kurs mit mind. 5 Punkten abgeschlossen wurde,
- an einem kontinuierlichen Unterricht in der 2. Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 teilgenommen wurde,
- ein Volkshochschulzertifikat in einer anerkannten Fremdsprache erworben wurde,
- die Sprache des Herkunftslandes in aufsteigendem Unterricht von mindestens 5 Jahren betrieben und durch Zeugnisse (in deutscher Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher) belegt ist. Die Anerkennung erfolgt entweder im Rahmen der Gleichstellung der Zeugnisse mit dem Hauptschulabschluss oder dem Mittleren Bildungsabschluss. Sie kann auch durch den/die Schulleiter/-in bei der Aufnahme oder spätestens bis zum Ende des Vorkurses festgestellt werden. (In diesen Fällen bitte umgehend mit Frau Walther, Raum 0037, Kontakt aufnehmen.),
- bis zum Ende des 2. Semesters der Qualifikationsphase eine Feststellungsprüfung bei der Zentralstelle Schulen für Erwachsene durchgeführt und bestanden wurde.
In Deutschland besuchter muttersprachlicher Unterricht kann nicht als Qualifikation für die zweite Fremdsprache anerkannt werden.
5. Versetzungs‑ und Wiederholungsbestimmungen:
- Am Ende des Vorkurses sowie der Einführungsphase finden Versetzungsentscheidungen statt.
- Die Versetzung ist von der zuständigen Konferenz der Fachlehrer in jedem Fall auszusprechen, wenn in allen verbindlichen Unterrichtsfächern mindestens 5 Punkte erreicht wurden.
- Werden am Ende der Vorkurs- oder Einführungsphase in 1, 2 oder 3 Fächern weniger als 5 Punkte erreicht, so kann die Versetzung dennoch ausgesprochen werden, wenn zu erwarten ist, dass der oder die Studierende mit Erfolg in der nächsten Phase mitarbeitet.
- Werden am Ende der Einführungsphase zwei der Fächer Deutsch, 1. und 2. Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Historisch-Politische Bildung oder Mathematik, von denen nur eines Deutsch, eine verpflichtende Fremdsprache oder Mathematik sein darf, mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen, so ist eine Zulassung zur Qualifikationsphase nur möglich, wenn in mindestens zweien der zuerst genannten Fächer mindestens 8 Punkte erzielt wurden.
- Eine Versetzung vom Vorkurs in die Einführungsphase oder eine Zulassung zur Qualifikationsphase ist in der Regel nicht möglich, wenn in mehr als 2 der zuerst aufgeführten Fächer weniger als 5 Punkte oder in einem verpflichtenden Fach null Punkte erzielt wurden.
- Eine Zulassung zur Qualifikationsphase ist auch dann nicht möglich, wenn in einem Hauptfach (Deutsch, beide Fremdsprachen, Historisch-Politische Bildung, Mathematik) im 1. Semester der Einführungsphase null Punkte erreicht wurden.
- Eine einmalige Wiederholung der Vorkurs‑ bzw. der Einführungsphase ist bei Nichtzulassung oder auf eigenen Antrag (bis 6 Wochen vor Semesterende) möglich. Es ist zu beachten, dass die zulässige Verweildauer, d.h. die Zeit des Unterrichtsbesuches für Einführungs- und Qualifikationsphase, nicht mehr als 8 Semester betragen darf. Eine 2. Wiederholung von Vorkurs- oder Einführungsphase bedarf der Genehmigung durch die Zentralstelle Schulen für Erwachsene.
6. Organisation der Qualifikationsphase:
Das Fächerangebot in der Qualifikationsphase wird nach Aufgabenfeldern gegliedert. Dabei werden drei Aufgabenfelder unterschieden:
a) Aufgabenfeld I (Sprachlich‑literarisch‑künstlerisches Aufgabenfeld)
- Deutsch
- Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Latein)
b) Aufgabenfeld II (Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
- Historisch-politische Bildung
- Wirtschafts‑ und Sozialwissenschaften
- Philosophie
c) Aufgabenfeld III (Mathematisch‑naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
- Mathematik
- Physik
- Biologie
- Chemie
- Informatik
außerdem: Sport
7. Berufstätigkeit
Die dem Schulbesuch vorausgehende und ihn dann begleitende Berufstätigkeit macht wesentlich die besondere Schulform des Abendgymnasiums aus. Die Berufstätigkeit muss bis zum Ende des 1. Semesters der Qualifikationsphase beibehalten werden.
Die Führung eines Familienhaushalts mit Kindern ist der Berufstätigkeit gleichgestellt; Arbeitslosigkeit verhindert den Besuch des Abendgymnasiums nicht.
Bei Eintritt in die Einführungsphase weisen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch eine überbetriebliche, schulische Berufsausbildung) nach oder mindestens eine 2-jährige Berufstätigkeit; von der Arbeitsverwaltung bestätigte Arbeitslosigkeit wird bis zu 1 Jahr anerkannt. Ebenso werden Wehr- und Zivildienst bis zu 1 Jahr angerechnet.
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