BAföG

Antrag auf BAFöG

Ab dem zweiten Semester der Qualifikationsphase, d. h. die letzten eineinhalb Jahre vor dem Abitur, können Sie, sofern Sie nicht mehr berufstätig sein wollen, Schüler-BAFöG beantragen. Die Leistungen sind elternunabhängig und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Allerdings gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren, und eigenes Vermögen oder Einkommen bzw. Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin werden angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und unter Hessischer BAföG- und AFBG-Antrag | Verwaltungsportal Hessen

Den Antrag stellen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung in Frankfurt, das auch für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen nach BAFöG zuständig ist.

Amt für Ausbildungsförderung

Kontakt

Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 212 38365
Fax: +49 69 212 31439
E-Mail: bafoeg.amt40@stadt-frankfurt.de

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr

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