Der Bildungsgang am Abendgymnasium ermöglicht berufstätigen Erwachsenen die Allgemeine Hochschulreife, bzw. die Fachhochschulreife zu erwerben. Er gliedert sich in eine einsemestrige Vorkursphase, eine zweisemestrige Einführungsphase und eine viersemestrige Qualifikationsphase. Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel also über sieben Semester, d.h. 3 ½ Jahre. Je nach bereits vorhandenem Bildungsabschluss kann sich die Schulbesuchszeit aber auch verkürzen (siehe unten).
In der Regel liegt der letzte Schulbesuch unserer neuen Studierenden einige Jahre zurück, so dass dieses Semester auf mehreren Ebenen der Vorbereitung auf den Eintritt in die E-Phase, d.h. die 11. Jahrgangsstufe, dient. Hier werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Biologie fachliche Inhalte aufgefrischt und Lern- und Arbeitsmethoden eingeführt. Der Unterrichtsumfang beträgt im Vorkurs ca. 16 – 20 Wochenstunden.
Den Vorkurs müssen Bewerbende besuchen, die den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, bzw. die den Realschulabschluss zwar haben, aber die Eignungsprüfung für die Aufnahme in die Einführungsphase nicht bestanden haben.
In der Einführungsphase sollen personale, soziale und fachliche Kompetenzen gezielt gefördert werden, um unter anderem einen Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen bei den Studierenden vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase herzustellen. Zusätzlich zu den bereits im Vorkurs belegten Fächern werden nun auch Geschichte, Politik und Wirtschaft sowie eine zweite Fremdsprache unterrichtet. Als zweite Fremdsprache kann Französisch oder Spanisch gewählt werden.
Am Abendgymnasien umfasst der Unterricht in der Einführungsphase mindestens 23 Wochenstunden.
Direkt in die Einführungsphase des Abendgymnasiums kann aufgenommen werden, wer eine Vorbildung nachweist, die dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) entspricht. Außerdem muss natürlich die Eignungsprüfung für die Aufnahme in die E-Phase bestanden werden.
Die Qualifikationsphase ist das eigentliche Kernstück des Bildungsgangs am Abendgymnasium, da hier die fachlich-methodischen Grundlagen für die Abiturprüfungen gelegt werden, als auch die Zeugnisnoten von nun an in die Abiturnote eingehen.
Das Fächerangebot in der Qualifikationsphase wird nach Aufgabenfeldern gegliedert.
Dabei werden drei Aufgabenfelder unterschieden:
Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisches Aufgabenfeld)
Deutsch
Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch)
Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)
Geschichte
Politik und Wirtschaft (PoWi)
Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld)
Mathematik
Biologie
Am Ende des zweiten Semesters der Qualifikationsphase wählen die Studierenden aus den unterrichteten Fächern zwei Leistungsfächer.
Am Abendgymnasium müssen die Studierenden in allen Semestern der Qualifikationsphase i.d.R. 24 Wochenstunden belegen, wobei jedes Fach vierstündig unterrichtet wird.
Die unmittelbare Aufnahme in das erste Semester der Qualifikationsphase ist in der Regel nur zulässig, wenn Bewerbende bereits die Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums oder die Fachhochschulreife erworben haben und durch die Eignungsprüfung nachweisen, dass ihre Kompetenzen und Kenntnisse eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwarten lassen.
Die Abiturprüfung am Ende des vierten Semesters der Qualifikationsphase besteht aus fünf
Prüfungen:
In den beiden Leistungsfächern und im 3. Prüfungsfach erfolgt jeweils eine schriftliche Prüfung, ein 4. Prüfungsfach wird mündlich geprüft und in einer 5. Prüfung findet eine
Präsentation (mediengestützter Vortrag von 15 Minuten) mit anschließendem Kolloquium (15
Minuten) statt.
Im Abiturzeugnis werden die Leistungen drei Blöcken, jeweils mit unterschiedlichen Faktoren, berücksichtigt:
1. Leistungskurse: Die Zeugnisnoten der zwei Leistungskurse aus den vier Semestern der Qualifikationsphase.
2. Grundkurse: Die Zeugnisnoten der Grundkurse aus den vier Semestern der Qualifikationsphase.
3. Abiturprüfung: Die Noten aus den fünf Abiturprüfungen.
Wer die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Semesters besucht hat, erwirbt die Fachhochschulreife, wenn die notwendigen schulischen Leistungen erfüllt sind und eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen ist. Eine gesonderte Prüfung gibt es hierbei nicht.